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Chipkarte

Die Deutschlandticket-Chipkarte kommt.

Die Infos für dich im Überblick:

Bei der Deutschlandticket-Chipkarte des KVV handelt es sich um eine elektronische Fahrkarte, welche die bisherige Plastikkarte mit Barcode ersetzen wird. Diese Umstellung erfolgt aktuell bundesweit, um einen gemeinsamen Standard zu erreichen.

Die Deutschlandticket-Chipkarte des KVV gilt im Vergleich zu unseren bisherigen Plastikkarten nicht nur ein Jahr, sondern bis zum Kündigungszeitpunkt bzw. maximal bis zum Ablaufdatum, welches auf der Karte aufgedruckt ist (z.B. 06/28 entspricht Juni 2028). Rechtzeitig, bevor die Gültigkeit deiner Karte endet, erhältst du von uns automatisch eine neue Chipkarte.

Bei der Chipkarte wird die Fahrkarte anstatt als Barcode als elektronischer Datensatz abgebildet und verschlüsselt. Um die Echtheit einer solchen Fahrkarte zu prüfen, nutzen die Kontrollteams in Bus und Bahn elektronische Lesegeräte.
Der Chip auf deiner Fahrkarte enthält folgende prüfrelevante Daten:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • SCE-ID (statische ID des digitalen Nutzermediums (Chipkarte) zu Zwecken des Kopierschutzes).

Geprüft wird auf Ticketfälschungen und unberechtigte Ticketausstellung. Zudem werden Ticketsperrungen verwaltet. Bewegungsprofile werden nicht erstellt. Art. 6 Abs 1 f) DSGVO ist die Rechtsgrundlage zu Zwecken der Sicherstellung des Kopierschutzes. Die jeweiligen Betroffenenrechte werden gewährleistet. Zusätzlich sind die zeitliche Gültigkeit (aktuell der betreffende Monat) und die räumliche Gültigkeit (Deutschland) hinterlegt.

Deine Fragen, unsere Antworten:

Das Deutschlandticket wird mit Vorgabe des Bundes als rein digitales Ticket angeboten. Um dir als Kund*in die Möglichkeit zu bieten, dein Ticket auf einer Karte mit dir zu führen, muss diese Karte ab dem 1. Januar 2024 digital lesbar sein. Dies ist nur mit einem Chip möglich. Die Plastikkarte mit dem QR-Code war aufgrund der kurzfristigen Einführung des Deutschlandtickets eine Zwischenlösung.

Ja. Die Chipkarte wird (wie die bisherige Karte) nach dem Kündigungsdatum gesperrt und muss anschließend per Post an uns zurück oder in einem unserer Kundenzentren abgegeben werden.

Aufgrund des neuen Designs und der Einheitlichkeit aller Deutschlandtickets werden auf die Chipkarte keine Fotos mehr gedruckt.

Zur Kontrolle der Fahrkarten werden dein Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, SCE-ID (statische ID des digitalen Nutzermediums zu Zwecken des Kopierschutzes) auf die Chipkarte geschrieben.

Zusätzlich sind die zeitliche Gültigkeit (aktuell der betreffende Monat) und die räumliche Gültigkeit (Deutschland) hinterlegt.

Auf der Chipkarte ist die Kartennummer aufgedruckt und anders als bisher nicht mehr die Kundennummer.

Die Daten auf der Chipkarte werden genutzt, um zu prüfen, ob du als Fahrkartennutzer*in auch Fahrkarteninhaber*in bist. Geprüft wird auf Fahrkartenfälschungen und unberechtigte Fahrkartenausstellung. Zudem werden Fahrkartensperrungen verwaltet.

Es werden keine Bewegungsprofile erstellt.

Die Chipkarten haben eine Gültigkeit von 5 Jahren, sofern der Vertrag nicht vorher gekündigt wird. Nach Ablauf der 5 Jahren werden die Karten automatisch durch neue ersetzt.

Du musst nichts unternehmen, außer die bei uns hinterlegte Adresse immer aktuell zu halten. Dann schicken wir dir rechtzeitig vor Ablauf der Chipkarte eine neue per Post zu.

Dein Abo-Vertrag läuft ganz normal weiter. Die Zusendung der neuen Chipkarte hat keinerlei Auswirkungen auf dein Abonnement; weder das Vertragsjahr noch die Zahlungsweise werden beeinflusst.

Bitte melde dich so schnell wie möglich bei uns. Vermutlich hat die postalische Zustellung der neuen Chipkarte nicht funktioniert. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, beispielsweise dass wir eine veraltete Adresse von dir gespeichert haben.

Datenschutzhinweise

Hinweise zum KVV-Datenschutz Deutschlandticket-Chipkarte findest du hier

Weitere Hinweise zum Datenschutz und zum Sicherheitsmanagement des Deutschlandtickets findest du auf der e-Ticket-Deutschland-Website.