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Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschlandticket App

Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschlandticket App.

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Vertriebsplattform zum Erwerb von Deutschlandtickets (Fahrscheinen) für die in der App erworbenen  Fahrscheine gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde.

1.2 Der KVV bietet mit der Deutschlandticket App die Möglichkeit, den registrierten Kunden (im folgenden Nutzer genannt) Tickets gemäß den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bargeldlos per mobilem Endgerät zu erwerben.

1.3 Die Abwicklung der Dienste erfolgen über die HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH, Amsinckstraße 34 in 20097 Hamburg und die LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72 in 65760 Eschborn.

1.4 Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets im Tarifbereich der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH erfolgt durch das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn, an welche sämtliche Entgeltforderungen einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay Financial Services GmbH ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
 

2. Anmeldung (Vertragsabschluss)

2.1. Um die Deutschlandticket App nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte registrieren:

  • Handy-Nummer
  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung mit IBAN

Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlungsweise) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Ohne die Angabe der korrekten persönlichen Daten kann kein gültiger Fahrschein erzeugt werden. Kommt der Nutzer seiner
Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.
Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt das Angebot des Nutzers zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Deutschlandticket App (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen dem Karlsruher Verkehrsverbund GmbH und dem Nutzer der Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die in der Deutschlandticket App erworbenen Fahrscheine gelten die  Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen desjeweiligen Verkehrsverbundes oder Verkehrsunternehmens in der jeweils gültigen Fassung. Die Deutschlandticket-App steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen.

2.2 Ein Anspruch auf Registrierung in der Deutschlandticket-App besteht nicht.

2.3 Die "Deutschlandticket App"  steht dem Nutzer ausschließlich zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen zur Verfügung. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Nutzer
verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, dass ihm an der Deutschlandticket App eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten.

Die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit der Deutschlandticket App. Der Nutzer kann sich jederzeit ohne Einhaltung einer Frist deregistrieren und die Nutzung der App beenden. In diesem Fall ist die Nutzung bestehender Fahrscheine nicht mehr möglich.  Zu diesem Zeitpunkt offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unberührt.

3. Kündigung

3.1 Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag  jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch durch Deregistrierung im Internetportal oder schriftlich kündigen.

Die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH kann den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist ab Zugang der Kündigung ordentlich kündigen.

3.2 Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH insbesondere berechtigt, wenn

  • der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. durch
  • Manipulationen der Deutschlandticket App) oder im Rahmen der Nutzung der
  • Deutschlandticket App gegen geltendes Recht verstößt,
  • der Nutzer bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,
  • der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Deutschlandticket-App Rechte Dritter,
  • insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt,
  • der Nutzer Leistungen der Verkehrsunternehmen missbraucht,
  • der Nutzer nicht mehr im Besitz der angegebenen Mobilfunknummer ist und dies der
  • Karlsruher Verkehrsverbund GmbH nicht mitgeteilt hat oder
  • ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages
  • für die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH wegen des Vertrauensverlustes (z. B. bei
  • Manipulationen) unzumutbar ist.

Für die Form der außerordentlichen Kündigung gilt 3.1 entsprechend.

3.3 Mit Wirksamwerden der Kündigung kann die Deutschlandticket App nicht mehr genutzt werden. Das Finanzunternehmen wird ein etwa vorhandenes Guthaben nach Beendigung der Geschäftsbeziehung dem Nutzer erstatten. Zum Zeitpunkt der Kündigung bestehende Forderungen werden eingezogen.


4. Deutschlandticket Erwerb und Nutzung

4.1 Der Nutzer kann über die Deutschlandticket App die jeweils dort angebotenen Tickets erwerben. Die dabei ihm entstehenden Übertragungskosten trägt der Nutzer. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Nutzer und dem Verkehrsunternehmen, bei dem das Ticket gekauft wurde, durch die Bereitstellung des Tickets zustande, der Beförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt werden. Es gelten die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbestimmungen des jeweils genutzten Tarifgebiets.

4.2 Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Kaufvertrag zzgl. ggf. entstandener Gebühren bei Zahlungsstörungen (siehe Punkte 6.6 und 7.7 dieser Bestimmungen), sowie den gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens bzw. Verkehrsverbundes. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die Forderungen werden durch die LogPay Financial Services GmbH eingezogen (siehe Abtretungsanzeige 1.4).

4.3 Das Ticket auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät mit der registrierten Telefonnummer und dem Personalausweis sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen (mobiles Endgerät und Personalausweis). Das Nähere regeln die jeweils gültigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen.

5. Zahlungsweisen und Abrechnung

5.1 Der Nutzer kann beim Kauf des Deutschlandtickets zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

  • Abrechnung über SEPA-Lastschrift

Das SEPA-Lastschrift Verfahren steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum Deutschlandticket eine Überprüfung der Angaben und der Bonität des Nutzers durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

5.2 Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Internetportal nur vom registrierten Nutzer einsehbar und abrufbar.

5.3 Der Nutzer hat die Umsatzübersicht sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zurverfügungstellung der Abrechnung gegenüber der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Nutzer wird in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt.

6. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

6.1 Bei Wahl der Zahlungsweise SEPA-Lastschrift sind personenbezogene Daten (Vorname, Name, Anschrift in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und die Bankverbindung für die eindeutige Zuordnung der Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlungsweise ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto in der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von dem LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

6.2 Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme an der SEPA-Lastschrift Erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und IBAN, International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in der Deutschlandticket App einzutragen. Der Nutzer erhält bei der SEPA-Lastschrift eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege an die angegebene E-Mail-Adresse.

6.3 Der Nutzer verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer hiermit gegenüber dem Kreditinstitut des Nutzers, der Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich
nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA- Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA- Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber
weiterzuleiten.

6.4 LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für die SEPA-Lastschrift nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Nutzers durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Nutzers gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Punkt Datenschutz).

6.5 Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren der Bank zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

7. Sperrungen

7.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (0721 6107-5885) und LogPay anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen.

7.2 Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung der Deutschlandticket App sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst.

7.3 Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird der Nutzer für weitere Deutschlandticket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in einem Mahnschreiben durch LogPay über die erfolgte Sperrung informiert.

8. Datenschutz

8.1 Die Daten werden von der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH und/oder den Dienstleistern erhoben, gespeichert und verwaltet.

8.2 Personenbezogene Daten werden 12 Monate nach Kündigung und Abschluss aller Transaktionen archiviert, danach sind diese nicht mehr einsehbar. Die Archivierungszeit richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen.

8.3 Die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH kann die personenbezogenen Daten der bei ihr angemeldeten Nutzer zum Zwecke der Kundenbetreuung nutzen und speichern. Die personenbezogenen Daten werden ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht für Werbezwecke genutzt. Die Dienstleister dürfen diese Daten nur im Rahmen des Vertragszwecks nutzen und zur Durchführung der Abrechnung speichern. Die anderen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde haben keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten.

8.4 Die im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Zahlungsweisen im Rahmen des Bezahlvorgangs von dir angegebenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, Mobilfunknummer sowie Daten zu deinen jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen werden zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung unserer Forderungen gegen dich, welche im Zusammenhang mit deinem Ticketkauf entstehen, an die LogPay Financial Services GmbH weitergegeben sofern der Nutzer das KVV-Deutschlandticket ausgewählt hat. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Das berechtigte Interesse auf unserer Seite besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements. Das berechtigte Interesse auf Seiten der LogPay Financial Services GmbH besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen. Du kannst der Übermittlung dieser Daten an die LogPay Financial Services GmbH jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über den
elektronischen Vertriebskanal möglich.

Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay Financial Services GmbH kannst du
unter landingpage.logpay.de/mobility_dsgvo_2018/ abrufen. Darüber hinaus verarbeiten wir deine personenbezogenen Daten, welche wir von LogPay Financial Services GmbH (Information über die Entscheidung, ob die Forderung erworben wird oder nicht) erhalten. Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO), kannst du der Verarbeitung der dich betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung deiner Daten zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn,

  • es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die deine Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder
  • die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.

9. Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers

Die persönliche Identifikations-Nummer (PIN), die ihm bei der Anmeldung für seinen
persönlichen Internetzugang zugesendet wurde, ist vom Nutzer geheim zu halten.