Regeln zur Fahrradmitnahme.
Mitnahme von Fahrrädern in Stadtbahnen, Straßenbahnen, Zügen und großen Bussen
In Stadtbahnen der AVG bzw. Straßenbahnen der VBK und Zügen der Deutschen Bahn AG, Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH und Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG) werden Fahrräder in geringem Umfang mitgenommen, soweit Platz vorhanden ist. Fahrgäste sind verpflichtet, ihr Fahrrad ständig festzuhalten und auf den für Kinderwagen bzw. Fahrräder gekennzeichneten Plätzen so unterzubringen, dass andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Behinderte mit Rollstuhl haben in jedem Fall Vorrang. Im Einzelfall gilt die Entscheidung des Verkehrs- und Betriebspersonals.
Besonderheiten
Werktags 6 – 9 Uhr
Die Fahrradmitnahme in Stadtbahnen, Straßenbahnen und Zügen (IRE, RE, RB und S-Bahn) ist nur mit einer Fahrradkarte möglich. Als Fahrausweis für das Fahrrad ist sowohl die Fahrradkarte als auch eine eigenständige 2-Waben-Einzelfahrkarte für Erwachsene des KVV zulässig. Inhaber*innen einer BahnCard 100 können in den Zügen der DB Regio AG, der Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH, der Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH und den Stadtbahnen der AVG ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
Im Busverkehr ist die Fahrradmitnahme zwischen 6 und 9 Uhr generell untersagt.
Samstags, sonn- und feiertags ganztags und werktags 9 – 6 Uhr
Die Fahrradmitnahme ist in Stadtbahnen, Straßenbahnen, Zügen und großen Bussen kostenlos möglich. Es muss keine Fahrradkarte gekauft werden.
Mitnahme von Fahrrädern in Kleinbussen und Anruflinien- oder Anrufsammeltaxis
In Anrufsammeltaxis, Anruflinientaxis, Klein- und Minibussen werden grundsätzlich keine Fahrräder mitgenommen.
Bauartbedingter Ausschluss der Mitnahme von Fahrrädern in Bussen
In einigen Bussen ist die Fahrradmitnahme aufgrund der Ausstattung des Mehrzweckbereichs nicht möglich. Die entsprechenden Fahrzeuge sind mit einem Piktogramm gekennzeichnet.
Es gelten die Tarifbestimmungen.