Schnellauskunft
Fahrtauskuft
Zeit- und Datumseingabe
Mann zeigt einer Kontrolleurin seine Fahrkarte auf dem Smartphone.
Mann zeigt einer Kontrolleurin seine Fahrkarte auf dem Smartphone.

Gültigkeitsdauer

GÜLTIGKEITSDAUER DER FAHRKARTEN.

Einzelkarten

Einzelfahrkarten gelten bis 6 Uhr des Folgetags, für eine Fahrt in Richtung Fahrziel und innerhalb des Tarifsbereichs, für den sie gelöst sind. Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind beliebig oft gestattet. Rund- und Rückfahrten sind unzulässig.

Tageskarten

Bis 6 Uhr des Folgetages.

Ausbildungskarte

  • Monatskarte: angegebener Kalendermonat und erster Werktag des Folgemonats bis 24 Uhr.
  • Jahreskarte/Scool-Card: 12 Monate bzw. bis zum Ende des Schuljahres und erster Werktag des Folgemonats bis 24 Uhr.

Monatskarte

Diese Karten sind gleitende Monatskarten. Der Tag des Beginns kann frei gewählt werden. Die Karten gelten bis zum gleichen Tag des Folgemonats 24 Uhr (einschließlich). Ist dies ein Sonn- oder Feiertag gilt die Monatskarte bis zum nächstfolgenden Werktag 24 Uhr. Monatskarten, die am Fahrkartenautomat gekauft werden, sind ab dem Ausgabetag gültig.

Jahreskarte

Die Jahreskarte gilt 12 Monate und erster Werktag des Folgemonats bis 24 Uhr. Der Beginn der Gültigkeit kann zu jedem Monatsersten frei gewählt werden.

Gültigkeit nach Tarifanpassung 01.08.2024

Für die alten Einzelfahrkarten und Tageskarten zum Selbstentwerten mit Preisstand 01.08.2023 wird eine Aufbrauchsfrist bis 31. Januar 2025 eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Fahrkarten ungültig und können nicht mehr zur Fahrt genutzt werden.