Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Im Eisenbahnverkehr in Deutschland gelten die Fahrgastrechte der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.
Kundeninformation vor Fahrtantritt
Informationen zu Verbindungen mit der kürzesten Fahrzeit oder dem günstigsten Fahrpreis, die allgemeinen Beförderungsbedingungen oder die Zugänglichkeit der Eisenbahnverkehrsdienste für Personen mit Behinderungen/eingeschränkter Mobilität, an Bord verfügbare Dienste, Vorgehen bei Gepäckverlust und Beschwerdeverfahren.
Rechte bei Verspätung, Anschlussverlust oder Ausfall von Zügen
Voraussetzungen für den berechtigten Anspruch:
- Besitz einer für die verspätete/ausgefallene Fahrt gültigen Fahrkarte zum Ereigniszeitpunkt
- Es besteht Anspruch auf Entschädigung für gesamte Reiseketten - also auch aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, sofern diese mit einer Fahrkarte genutzt werden
- Entschädigungssumme muss mindestens 4 Euro betragen.
Verspätung am Zielbahnhof | Entschädigung |
Ab 60 Minuten | 25 % des Fahrpreises für die einfache Fahrt |
Ab 120 Minuten | 50 % des Fahrpreises für die einfache Fahrt |
Ansprüche nach den eisenbahnrechtlichen Regelungen (AVG-Linien) sind direkt in den AVG-/KVV-Kundenzentren und bei der Beschwerde unter lobundtadel[at]kvv.karlsruhe.de des Eisenbahnverkehrsunternehmens zu stellen. Erstattungsvordrucke sind auch im Internet verfügbar.
Weitere Informationen
Servicecenter Fahrgastrechte
Prüfung von Entschädigungsforderungen
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt
www.fahrgastrechte.info
Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle von Fahrgastrechten
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 30795400
www.eba.bund.de/fahrgastrechte
Schlichtungsstellen
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Telefon: 030 6 44 99 33-0
www.schlichtung-reise-und-verkehr.de
Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr: www.eba.bund.de