Die intelligente Fahrkarte.
Der Luftlinientarif funktioniert nach dem Check-in/Check-out System: vor Beginn der Fahrt einfach den «Start»-Button in der App nach rechts wischen. Am Zielort angekommen, den Button «Stopp» in der App nach links wischen. Die Kosten für die Fahrt werden angezeigt. Umstiege zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln wie beispielsweise Regionalbahnen, Stadtbahnen oder Bussen sind ohne weitere An- und Abmeldungen möglich.
Ticket buchen: So funktioniert's
Gemeinsam fahren
Mit der FAIRTIQ-App kannst du nicht nur für dich, sondern auch für eine weitere Personen die passende Fahrkarte kaufen – und das mit nur einem Wisch. Hinterlege deinen Mitreisenden einfach in deiner FAIRTIQ-App und wähle sie vor Fahrtbeginn aus. Los geht die gemeinsame Fahrt mit Straßenbahn, Stadtbahn oder Bus.
Mitreisende hinzufügen: So funktioniert's
Preise in Euro (seit 1. August 2024):
Person (ab 14 Jahre) | BahnCard Ermäßigung | Kinder (6 - 14 Jahre) | |
Grundpreis | 1,65 | 1,24 | 1,18 |
Preis je Kilometer | 0,26 | 0,20 | 0,19 |
Höchstpreis je Fahrt | 9,60 | 7,20 | 5,00 |
Höchstpreis je Tag | 13,00 | 6,60 |
Seit dem 4. Februar 2025 findet eine Günstiger-Prüfung statt. Durch die Günstiger-Prüfung bekommst du immer den günstigsten Preis aus der KVV.luftlinie oder dem KVV Wabentarif berechnet.
Die Günstiger-Prüfung und die Höchstpreise je Tag, gelten jeweils nur für 1 Person. Eine personenübergreifende Prüfung findet nicht statt. (Beispielsweise Abrechnung einer KVV-Tageskarte für 2 Personen)
Die Preis- und Verbindungsauskunft für Fahrten in andere Verkehrsverbünde (z.B. nach Pforzheim oder Stuttgart) findest du hier.
Deine Fragen, unsere Antworten
Was ist die KVV.luftlinie?
Die KVV.luftlinie ist ein Tarif, der den Preis nicht über die Anzahl der Waben berechnet, sondern über die Berechnung der Luftlinienentfernung zwischen Start- und Zielhaltestelle. Hierbei werden die Kilometer der zurückgelegten Strecke ermittelt und berechnet. Es ist ein digitaler Tarif. Voraussetzung zur Nutzung ist ein Smartphone (mobiles Endgerät) und die App von FAIRTIQ.
Wie kommt man an die KVV.luftlinie?
Immer über die App von FAIRTIQ oder über die Nutzung der KVV.regiomove-App. In der KVV.regiomove-App ist ein Link hinterlegt, der bei erstmaliger Nutzung in den jeweiligen App Store (Apple bzw. Google) leitet oder bei installierter FAIRTIQ-App auf dem Smartphone (mobilen Endgerät) direkt zur App.
Wo melde ich mich bei Fragen oder Problemen?
Bei Fragen zur FAIRTIQ App kannst du innerhalb der App im Menü den Punkt "Kontakt“ auswählen.
Für Fragen zu einer spezifischen Fahrt kannst du unter dem Menüpunkt „vergangene Reisen“ die entsprechende Reise anklicken/auswählen und dort ein "Problem mit dieser Reise melden". Ein*e Support-Mitarbeiter*in von FAIRTIQ wird sich dann mit dir in Verbindung setzen.
Der KVV selbst kann auf diese Daten nicht zugreifen.
Wo kann ich fahren?
Die KVV.luftlinie ist im gesamten KVV-Gebiet gültig.
Darüber hinaus kannst du mit CiCoBW (Check-in, Check-out) mit dem bwtarif in ganz Baden-Württemberg fahren. Es gelten dann die Tarifbestimmungen des bwtarif.
Mehr Informationen zur Nutzung unter: kvv.de/cicobw oder www2.bwegt.de/tickets/cicobw
Darf ich im KVV-Gebiet umsteigen?
Ja. Einmal eingecheckt, kann man beliebig häufig in Richtung zum Fahrziel umsteigen. Bei einer Fahrtunterbrechung von mehr als 240 Minuten wird eine neue Fahrt und somit erneut der Grundpreis berechnet. Bei Rückfahrten wird der Grundpreis auch innerhalb der 240 Minuten erneut fällig.
Kann ich im KVV-Gebiet jemanden mitnehmen?
Ja. Neben dem/der registrierten Hauptnutzer*in kann 1 weitere Person mitgenommen werden. Diese muss vor Fahrtantritt eingetragen werden.
Was gilt für Rückfahrten?
Bei der Rückfahrt wird ein neuer Grundpreis (auch innerhalb der 240 Minuten) und ein entfernungsabhängiger Kilometer-Preis berechnet.
Kann ich die 1.Klasse nutzen?
Die Nutzung der 1. Klasse ist in bestimmten Fahrzeugen mit 1. Klasse möglich und muss vor Fahrtantritt ausgewählt werden.
Wie wird bezahlt?
Für die Nutzung von KVV.luftlinie sind folgende Zahlungsmittel zugelassen: Kreditkarte (Visa, Mastercard), SEPA-Lastschrift oder PayPal. Die Fahrt bzw. Fahrten werden am Folgetag in Rechnung gestellt und eingezogen.
Wie häufig wird abgebucht?
Die ersten fünf Reisetage werden separat belastet. Es wird pro Tag eine Rechnung per E-Mail zugesandt und der Betrag eingezogen. Danach werden die Fahrten bis zu einem Betrag von 15,- Euro aufsummiert und dann als Einmalbetrag belastet. Die Rechnung wird als Sammelrechnung mit den jeweiligen Fahrten ausgewiesen. Spätestens am Ende des Monats, egal ob der Betrag von 15,- € erreicht wurde, wird eine Rechnung erstellt und der Rechnungsbetrag für den jeweils aktuellen Monat eingezogen.
Wann muss ich mich einchecken?
Die FAIRTIQ-App muss für jeden Fahrtantritt aktiviert und die Fahrtberechtigung vor dem Betreten des Fahrzeugs per Smartphone (mobiles Endgerät) erworben werden („einchecken“). Ansonsten wird bei einer Kontrolle ein erhöhtes Beförderungsentgelt gem. § 9 der Beförderungsbedingungen ausgestellt.
Bei unterirdischen U-Strab-Haltestellen muss vor dem Abgang zur U-Bahn-Haltestelle eingecheckt werden.
Was muss während der Fahrt im Fahrzeug und bei einer Kontrolle aktiviert sein?
Die beim Check-in aktivierten Standortdienste (sonst funktioniert die App nicht) müssen bis zum Erlöschen der Fahrtberechtigung (Check-out/Be-out) kontinuierlich aktiviert bleiben und das Smartphone in einem eingeschalteten und für die Nutzung der jeweiligen App funktionierenden Zustand bereit gehalten werden. Die Sendebereitschaft für die mobile Datennutzung darf nicht eingeschränkt werden. Bei einer Fahrkarten-Kontrolle muss in der App auf „Ticket anzeigen“ geklickt werden, um dem Prüfpersonal das Ticket, inkl. QR-Code, vorzuzeigen.
Was ist, wenn ich kein Netz habe?
Eine GPS-Ortung ist immer möglich, daher stellt dies kein Problem dar. Die Ortungsfunktion muss für die Nutzung der App immer aktiv sein.
Was ist beim Kauf NACH Fahrtantritt?
Wird die Fahrtberechtigung erst nach Betreten des Fahrzeuges erworben, gilt dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt gem. § 9 der Beförderungsbedingungen erhoben wird.
Was passiert beim Vergessen des Check-outs?
Beim Vergessen eines Check-outs erlischt die Fahrtberechtigung spätestens um 04:00 Uhr des Folgetages – unabhängig von Wochen-/Feiertag. Du wirst mit einer Check-out Warnung an den vergessenen Check-out erinnert, sofern du die App-Benachrichtigung aktivierst. Zusätzlich kann durch die sogenannte Smart-Stopp-Funktion (diese kann in der App aktiviert werden) erkannt werden, ob du das Fahrzeug verlassen hat und der Check-out wird automatisch durchgeführt.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Die FAIRTIQ AG ist Betreiberin und Verantwortliche der Datenbearbeitung in Zusammenhang mit der App und bearbeitet Personendaten in Übereinstimmung mit der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einschließlich der anwendbaren Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedstaaten.
Im Rahmen der Serviceleistungen und der Betrugsaufklärung und -bekämpfung sind FAIRTIQ und die Partner-Unternehmen eigenständige Verantwortliche. In Ausnahmefällen besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit, was in der App entsprechend angezeigt wird.
Folgende Daten werden gespeichert/bearbeitet:
Allgemeine Angaben über den/die Kund*in, Reisedaten, Ortungsdaten und Aktivitätsdaten, Angaben zum Smartphone.
FAIRTIQ gibt die notwendigen Personendaten den mit ihr in Partnerschaft stehenden Transport- und Verkehrsunternehmen zur Erfüllung der Serviceleistungen und zum Verhindern von Missbrauchsversuchen weiter. In diesem Rahmen sind die relevanten Partner-Unternehmen jeweils Verantwortliche für die Personendaten. FAIRTIQ gibt die Ticketdaten zum Zwecke der Bezahlung und Abrechnung der Tickets an die in Partnerschaft mit FAIRTIQ stehenden Transport- und Verkehrsunternehmen weiter.
Zudem werden die Reisedaten an die in Partnerschaft mit FAIRTIQ stehenden Transport- und Verkehrsunternehmen zur Verbesserung von deren Produkten und des öffentlichen Verkehrsangebots und weiteren statistischen Auswertungszwecken weitergegeben.
Die Reisedaten und Zahlungsmitteldaten werden für Kundendienstleistungen der in Partnerschaft stehenden Transport- / Verkehrsunternehmen und zur Missbrauchsbekämpfung während 12 Monaten nach Abschluss der Reise aufbewahrt. Anschließend erfolgt eine Anonymisierung dieser Daten, sodass keine Rückschlüsse auf die Kund*innen mehr möglich sind. Die weiteren Personendaten werden während fünf Jahren aufbewahrt und anschließend gelöscht.
Innerhalb des KVV haben nur ausgewählte Mitarbeitende Zugriff auf die Kund*innendaten.
Detailliertere Informationen zum Datenschutz findest du bei uns unter kvv.de/datenschutz oder bei FAIRTIQ fairtiq.com/de-de/fahrgaeste/datenschutz-fairtiq