Im Fall des Falles.
Kein gültiger Fahrschein?
Wurdest du ohne Fahrschein von unserem Kontrollpersonal angetroffen, hast du ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro zu bezahlen. Auch andere Verstöße gegen die Beförderungsbedingungen haben zivilrechtliche Forderungen von 20 oder 40 Euro zur Folge.
Alle Details zum erhöhten Beförderungsentgelt finden sich auch zum Nachlesen im KVV-Gemeinschaftstarif ab Seite 12.
Bitte überweise den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto:
VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH
IBAN: DE06660100750357035752
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: EBE-Nummer und Name angeben
Du kannst den Betrag auch bar im Kundenzentrum (Durlacher Allee 71, Karlsruhe) bezahlen. Dies ist jedoch frühestens zwei Werktage nach der Beanstandung möglich, bei polizeilicher Personalienaufnahme sogar erst nach der Mitteilung der Personalien durch die Polizeidienststelle.
KVV-Kundenzentrum in der Durlacher Allee 71, 76131 Karlsruhe
Öffnungszeiten findest du hier
Fragen zur Beanstandung des/der Fahrscheinprüfer*in können dir die Mitarbeitenden des Kundenzentrums nicht beantworten. Melde dich daher bei Rückfragen hier:
Tel.: 0721 6107-5808 (Montag, Mittwoch, Donnerstag 9 – 14 Uhr, Dienstag 9 – 16 Uhr, Freitag 9 – 12 Uhr)
Fax: 0721 6107-5809
E-Mail: ebe[at]vbk.karlsruhe.de
Personalisierte Fahrkarte vergessen?
Wenn du eine personalisierte Fahrkarte (Wochen-, Monats- oder Jahresfahrkarte, Freifahrtberechtigung mit Schwerbehindertenausweis) besitzt und diese lediglich vergessen hast, kannst du die Karte innerhalb von sieben Werktagen in unserem Kundenzentrum vorlegen. Alternativ ist der Nachweis auch digital möglich.
Persönliche Abonnement-Zeitkarten im Scheckkartenformat können ohne Vorlage im Kundenzentrum festgestellt werden. In beiden Fällen reduziert sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro. Die nachträgliche Vorlage von übertragbaren Fahrkarten wird nicht anerkannt.