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Allgemeine Geschäftsbedingungen digitalH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Deutschlandticket-Shop digitalH

1. Anwendungsbereich und Nutzungsgegenstand


1.1

Die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (folgend „KVV GmbH“ genannt) verkauft über diese Anwendung (folgend „Shop“ genannt) Deutschlandtickets der KVV GmbH ausschließlich als elektronische Fahrausweise auf Basis mobiler Endgeräte. Der/die Kund*in kann über den Shop die jeweils dort angebotenen Tickets erwerben. Die dabei ihm/ihr entstehenden Übertragungskosten trägt der/die Kund*in. 

1.2

Für die im Shop erworbenen Tickets gelten die jeweils gültigen „Gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise“ der KVV GmbH (folgend „Tarifbestimmungen“ genannt). Die Tarifbestimmungen sind unter dem Stichwort „Gemeinschaftstarif“ auf der Website kvv.de einsehbar. 

1.3

Die Abwicklung der Dienste erfolgt über 

  • das Produkt RIDE des IT-Dienstleisters Digital H GmbH, Am Bahndamm 2, 41516 Grevenbroich (folgend „DIGITAL H GmbH“ genannt),
  • den Service-Dienstleister Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Tullastr. 71, 76131 Karlsruhe (folgend „VBK GmbH“ genannt) und
  • den Finanzdienstleister LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72 in 65760 Eschborn (folgend „LOGPAY GmbH“ genannt) 

1.4

Die DIGITAL H GmbH betreibt den Shop.

1.5

Die VBK GmbH betreut die Kund*innen im Shop für die KVV GmbH im Auftrag der KVV GmbH und ist Ansprechpartner der Kund*innen.

1.6

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch die LOGPAY GmbH, an welche sämtliche Entgeltforderungen einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY GmbH ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

1.7

Die Tickets können nach Wahl des Kunden/der Kundin 

  • in der App KVV.regiomove (Voraussetzung ist, dass die App auf dem Smartphone des Kunden/der Kundin vorhanden ist)
  • im Shop selbst über einen Webbrowser
  • in einer Wallet (Android oder Apple)

bereitgestellt werden. Nach einer gewissen Zeit erfolgt ein automatischer Logout im Shop und in KVV.regiomove. Der/die Kund*in muss seinen/ihren Login gegebenenfalls erneuern, um das Ticket an- bzw. vorzeigen zu können. Für das Nutzen der Wallet über Android ist die App „Google Wallet“ erforderlich. Bei Nutzung der Wallet und von KVV.regiomove obliegt es dem Kunden/der Kundin, darauf zu achten, dass das mobile Endgerät des Kunden/der Kundin mindestens einmal im aktuellen Monat, an dem das Ticket genutzt werden soll, eine Internetverbindung erhält, damit sich das Ticket aktualisiert. Ansonsten wird kein gültiges Ticket angezeigt.

1.8

Sofern der/die Kund*in ein Ticket im Abonnement für eine*n Dritte*n erworben hat, erhält er/sie einen Link zum Login, um dort über das Ticket und die Ticket-teilen-Funktion, das Ticket an den/die Dritte*n versenden zu können. Der/die Dritte kann das Ticket entweder über diesen Link zur Kontrolle vorzeigen oder das Ticket über diesen Link in eine Wallet laden.

1.9

Besonderheiten Deutschlandticket Job:

Nach der Bestellung durch den Kunden/die Kundin ist die Bestellung durch eine*n Ansprechpartner*in des Unternehmens, bei welchem der/die Kund*in beschäftigt ist, freizugeben. Erst nach dieser Freigabe mit der anschließenden Bereitstellung des Tickets kommt der Kaufvertrag zustande.

Die Freigabe der Bestellung kann mehrere Werktage in Anspruch nehmen. Bei Fragen zur Freigabe hat sich der/die Kund*in an den/die Ansprechpartner*in des Unternehmens zu wenden. Auf die Freigabe und deren Dauer hat die KVV GmbH keinen Einfluss.


2. Zahlungsmodalitäten und Abrechnung 
 

2.1

Die KVV GmbH bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services im Shop des Finanzdienstleisters LOGPAY GmbH. Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch die LOGPAY GmbH, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY GmbH ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

Für die Inanspruchnahme der von der LOGPAY GmbH angebotenen Zahlungsart gelten ihre Datenschutzbestimmungen, welche unter dem folgenden Link aufgerufen werden können: https://documents.logpay.de/de/datenschutzinformationen.pdf.

2.2

Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss der/die Kund*in die nachfolgenden Punkte vollständig und wahrheitsgemäß im Bestellprozess angeben: 

  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • gewünschte Zahlart
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung) 

Der/die Kund*in verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem/ihrem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der/die Kund*in seiner/ihrer Informationspflicht nicht nach, ist die LOGPAY GmbH berechtigt, den Kunden/die Kundin mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. 

2.3

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. 


2.3.1

Zahlarten und Abrechnung: 

Der/die Kund*in kann für Bestellungen im Shop – abweichend von den Abonnementbedingungen – zwischen folgenden Zahlarten wählen: 

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa oder MasterCard)
  • Zahlung per PayPal 

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden/der Kundin zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.


2.3.2

Einzug:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder die Kreditkarte erfolgt durch die LOGPAY GmbH in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Fälligkeit der Forderung. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden/der Kundin. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (folgend auch „Umsatzübersicht“ genannt) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Shop nur vom registrierten Kunden/von der registrierten Kundin einsehbar und abrufbar. 


2.3.3

Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren: 


2.3.3.1 

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden/der Kundin (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der/die Kund*in mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die LOGPAY GmbH, Zahlungen von seinem/ihrem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er/sie seinen/ihren Zahlungsdienstleister an, die von der LOGPAY GmbH auf sein/ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der/die Kund*in wird darauf hingewiesen, dass er/sie innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem/ihrem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der/die Kund*in nicht der/die Kontoinhaber*in des angegebenen Kontos ist, stellt er/sie sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.


2.3.3.2

Der/die Kund*in verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber*in und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem einzutragen. Der/die Kund*in erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch die LOGPAY GmbH über Einziehungstag und -betrag. Der/die Kund*in erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.


2.3.3.3

Der/die Kund*in hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, sodass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt von dem/der Zahler*in zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen/deren Zahlungsdienstleister aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er/sie verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Die LOGPAY GmbH ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

2.3.3.4

Der/die Kund*in verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird von dem Kunden/der Kundin gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden/der Kundin, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigen und der Gläubigerin erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der/die Kund*in einverstanden.

2.3.3.5

Sofern der/die Kund*in nicht der/die Kontoinhaber*in ist, ist er/sie verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den/die Kontoinhaber*in weiterzuleiten. 

2.3.3.6

Die LOGPAY GmbH wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum Ticket eine Überprüfung der Angaben und der Bonität des Kunden/der Kundin durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

2.3.3.7

Bei Vertragsneuabschlüssen mit der Zahlart SEPA-Lastschrift übermittelt die LOGPAY GmbH an einen Unterauftragsverarbeiter (aktuell z. B. Verimi GmbH) die E-Mail-Adresse und je nach Identifizierungsmethode den Vor- und Nachnamen oder die IBAN des Kunden/der Kundin. Die LOGPAY GmbH erhält eine positive oder negative Rückmeldung durch den Unterauftragsverarbeiter sowie eine Prüf-ID. Bei Ermittlungsanfragen durch die Staatsanwaltschaft, Polizei oder andere staatliche Ermittlungsbehörden, kann die LOGPAY GmbH die Prüf-ID an die anfragende Behörde übermitteln.

2.3.4 Zahlung per Kreditkarte: 

2.3.4.1

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. 

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden/der Kundin erfasst 

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers/der Kreditkarteninhaberin
  • Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte 

und an den Server der LOGPAY GmbH zum Forderungseinzug übertragen. 

Das System der LOGPAY überprüft die von dem Kunden/ der Kundin angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der/die Kund*in nicht der/die Inhaber*in der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er/sie sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers/der Karteninhaberin für die Belastung vorliegt. Der/die Kund*in hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der/die Kund*in eine entsprechende Fehlermeldung. 


2.3.4.2

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden/der Kundin ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden/der Kundin mit seinem/ihrem Zahlungsdienstleister festgelegt. 


2.3.4.3

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden/der Kundin das „3D-Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden/der Kundin das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D-Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der/die Kund*in hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der/die Kund*in ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen scheitern, ist er/sie verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Die LOGPAY GmbH ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.


2.3.5

Zahlung per PayPal:

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der/die Kund*in PayPal als Zahlart aus. Er/sie wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er/sie die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierte*r Kund*in bestätigt er/sie die Zahlung. Als registrierte*r Kund*in schließt der/die Kund*in mit der LOGPAY GmbH eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden/der Kundin mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des/der nicht-registrierten oder registrierten Kund*in kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines/ihres PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der/die Kundin erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.


3. Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die KVV GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Der/die Kund*in wird spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen über diese in Textform informiert. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der/die Kund*in nicht innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Änderungen in Textform widerspricht. Wenn der/die Kund*in den Änderungen widerspricht, wird das Abo zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Die KVV GmbH wird den Kunden/die Kundin auf die Widerrufsmöglichkeit sowie die Fristen und Folgen hinweisen.