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Mädchen lächelt in die Kamera und hält ihr Deutschlandticket in der Hand
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D-Ticket JugendBW

Vergünstigtes Deutschlandticket für junge Menschen.

Das D-Ticket JugendBW ist ein vergünstigtes Deutschlandticket.  Schüler*innen, Studierende, Azubis und Freiwilligendienstleistende aus Baden-Württemberg können damit in ganz Deutschland den ÖPNV nutzen.

Wer vom D-Ticket JugendBW profitiert

Das D-Ticket JugendBW richtet sich an junge Menschen. Kinder und Jugendliche sowie Schüler*innen, Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende können das Ticket kaufen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass diese in Baden-Württembergischen Teil des KVV wohnen beziehungsweise ihre Schule in diesem Bereich liegt und sie nicht älter als 27 Jahre sind.

Berechtigt für den Erwerb des D-Ticket JugendBW sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.
  • Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs und einen entsprechenden Ausbildungsnachweis vorlegen.
  • Das Ticket kann  über Abo-Online oder einen Bestellschein erworben werden

Fragen und Antworten

Das D-Ticket JugendBW richtet sich an:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs
  • sowie Schüler:innen, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs, die sich in Ausbildung befinden und einen entsprechenden Ausbildungsnachweis (Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag) vorlegen.
  • Eine wichtige Voraussetzung ist, dass diese in Baden-Württemberg wohnen beziehungsweise ihre Schule oder Hochschule in Baden-Württemberg ist.
  • Das D-Ticket JugendBW ist in ganz Deutschland gültig.

Das D-Ticket JugendBW kostet 365,04 Euro pro Jahr. Also 30,42 Euro pro Monat. 

Ab 01.01.25 kostet das D-Ticket JugendBW 39,42€ pro Monat. 

( siehe auch Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/preisanpassung-beim-d-ticket-jugendbw-vorbereitet )

Das D-Ticket JugendBW ist

  • über Abo-Online erhältlich.
  • In den KVV-Kundenzentren und Verkaufsstellen der Eisenbahnen im Verbundgebiet kann ein Bestellformular ausgefüllt und abgegeben werden.

Neukund*innen können den Abo-Antrag an den Kundenzentren abgeben, per Post an das KVV-Abo-Center (VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe) schicken oder das D-Ticket JugendBW über Abo-Online  beantragen. Bei der Bestellung ist ein zeitlicher Vorlauf zu beachten.

Das D-Ticket JugendBW gilt in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland. Dazu gehören alle IRE, RE, RB, S-Bahnen, Straßen-/Stadtbahnen und Busse. Das Ticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (beispielsweise ICE, EC, IC, Flixtrain, TGV, …) und in Fernbussen.

Ja, die ScoolCard gibt es weiterhin zu den bisherigen Konditionen.

Das D-Ticket JugendBW ist eine Fahrkarte für die zweite Wagenklasse. Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich.

Nein, das D-Ticket JugendBW beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

Das D-Ticket JugendBW ist ein Jahres-Abo. Die Mindestvertragslaufzeit des Abonnemnts ist 1 Jahr. Machst du innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit vom jederzeitigen monatlichen Kündigungsrecht aus den allgemeinen D-Ticket-Tarifbestimmungen Gebrauch, gilt rückwirkend für die gesamte Nutzungszeit der reguläre D-Ticketpreis von 49 € pro Monat und es erfolgt eine entsprechende Nachberechnung.
Nach der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, kann das Jahres-Abo flexibel zu jedem Monatsende gekündigt werden, ohne dass eine Nachberechnung erfolgt.

Ja. Auch Studierende, die außerhalb von Baden-Württemberg studieren, aber hier wohnen, können das D-Ticket JugendBW erhalten.

Der Wohnort muss im KVV Verbundgebiet liegen. 

Nein. Ab dem 27. Geburtstag kann das D-Ticket JugendBW nicht mehr erworben werden. Für berechtigte Studierende gibt es dann bis 31.03.25 das Deutschlandticket Uni,  das Deutschlandticket, die Studikarte bzw. Anschluss-StudiTicket.

Das D-Ticket JugendBW wird durch das Land Baden-Württemberg und die Stadt- und Landkreise im KVV gefördert.